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Preise

Entgeltregelungen

Leistung Netto-Preis Brutto-Preis
Grundpreis
(Stand: 01.01.2022)
50,00 EUR / jährlich bzw. nach Zählergröße 53,50*EUR / jährlich bzw. nach Zählergröße
Wasserpreis
(Stand: 01.08.2023)
1,74 EUR / m³ 1,86*EUR / m³
Abwasserpreis
(Stand: 01.01.2024)
3,41 EUR / m³ (umsatzsteuerfrei)
bzw. nach Schadstoffbelastung
umsatzsteuerfrei
Nieder­schlags­wasser­gebühren** (Stand: 01.01.2024) 62,00 EUR / 100 m²/Jahr
Je weitere 25 m² =
EUR 15,50
umsatzsteuerfrei

* inkl. 7 % MwSt.
** Das Grundstück wird pauschal mit 100 m² berechnet. Danach wird auf volle 25 m² aufgerundet.

Weitere Preisinformationen

Anlage 1 zu den Allgemeinen Wasserlieferungsbedingungen der Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH

Die Preise mit (*) enthalten 7 % Umsatzsteuer, gerundet.

Die Preise mit (**) enthalten 19 % Umsatzsteuer, gerundet.

  EUR NettoEUR Brutto*
Zu 2.1Der Arbeits­preis (Ver­brauchs­ent­gelt) be­trägt je Kubik­meter (m³) ent­nommene Wasser­menge
  1,741,86
 Der Grund­preis für Wasser­zähler mit einem Nenn­durch­lass (Qn) von
 Q3 =    4   beträgt jährlich50,0053,50
 Q3 =  10  beträgt jährlich120,00128,40
 Q3 =  16 beträgt jährlich200,00214,00
 Q=   25 beträgt jährlich300,00321,00
 Q3 =   40 beträgt jährlich500,00535,00
 Q3 =   63 beträgt jährlich800,00856,00
 Q= 100 beträgt jährlich1.200,001.284,00
 Q= 160 beträgt jährlich2.000,002.140,00
Zu 2.2Ent­gelte für Stand­rohre  
 Arbeits­preis pauschal50,0053,50
 Grund­preis pro Tag1,001,07
 Kaution 500,00
Zu 2.3Die Kosten für einen Bau­wasser­anschluss bei einer Bereit­stellung bis maximal 1 Jahr betragen210,00224,70
 Für Bau­wasser­anschlüsse mit einem höheren Nenn­durch­fluss und/oder längerem Zeit­raum als 1 Jahr werden ge­sonderte Ver­ein­barungen getroffen.
Zu 3.1Als Bau­kosten­zuschuss für das be­stehende Netz werden erhoben:700,00749,00
Zu 4.1Die Herstellung eines Wasserhausanschlusses wird nach Aufwand berechnet.  
Zu 6.1Die Pauschale für die Abnahme zusätzlicher Wasserzähler beträgt je Anfahrt35,0041,65**
Zu 8.1Mahn­geld  
 Für die erste schriftliche Anmahnung eines fälligen Betrages werden berechnet:2,00ohne USt.
 Für die zweite schriftliche Anmahnung eines fälligen Betrages werden berechnet:2,00ohne USt.
Zu 8.2Sperr­gang  
 Für jeden Einsatz des Außendienstes aufgrund von fälligen Beträgen werden zur Abgeltung der
Verwaltungskosten und des entstehenden Personal- und Wegeaufwandes berechnet:
25,00ohne USt.
Zu 8.2Entsperrgang  
 Für jeden Einsatz des Außendienstes aufgrund von fälligen Beträgen werden zur Abgeltung der
Verwaltungskosten und des entstehenden Personal- und Wegeaufwandes berechnet:
25,0026,75
Zu 8.3Entgelt für die Sperrung einer Anlage50,00ohne USt.
 Entgelt für die Wiederöffnung einer Anlage50,0053,50
Zu 9.2Frei­gabe einer der­zeit nicht gen­utzten Anlage, Neu­auf­stellung eines Zählers50,0053,50

Die Abwasser- und Niederschlagswassergebühren werden im Auftrag und Namen der Stadt Bad Bramstedt berechnet und von ihr festgelegt.

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Kontakt

Bei Fragen können Ihnen vielleicht auch unsere "Fragen und Antworten" zum Thema Strom und Gas oder unser Wissenswertes weiterhelfen. 

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